Die Perrons 3 und 4 mit den Perronkanten 5, 7 und 8 (alle Normalspur; BLS) wurden auf eine Nutzlänge von 420 m zur Annahme von Fernverkehrszügen angepasst. Die Perronkante 4 (Schmalspur; Zentralbahn) an Perron 3 wurde auf 220 m nutzbare Länge erweitert. Mit den gesteigerten Nutzlängen mussten die Perronausrüstungen erneuert und ergänzt werden. Mit der Verlängerung der Perrons erhielten die Perrondächer dezentrale Lagen. Damit sich die Reisenden besser auf der Perronanlage verteilen, wurden die Perrondächer auf der östlichen Seite um 75 m (Perron 4) bzw. 96 m (Perron 3) verlängert.
Die bestehenden Perronkanten erfüllten teilweise die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht, weshalb sie auf eine Nutzhöhe von 55 cm (P55 für Normalspur) bzw. 35 cm (P35 für Schmalspur) erhöht wurden.